In den Feiertagen liegen grosse Gnaden!

Feiertage - Lehre der Himmelskönigin

Meine Tochter, der Heilige Geist, dessen Weisheit und Klugheit die Kirche regiert, hat auf meine Fürbitte angeordnet, dass in der Kirche so viele verschiedene Festtage gefeiert werden, nicht nur, damit das Andenken an die göttlichen Geheimnisse und das Werk der Erlösung erneuert werden, sondern auch deshalb, damit die Menschen sich gegen ihren Schöpfer und Erlöser dankbar bezeigen und diese Wohltaten nicht vergessen. Diese Feiertage sind auch eingesetzt, damit die Menschen an diesen Tagen heiligen Übungen obliegen, ihren Geist durch innere Sammlung von den Sorgen des Alltags befreien und durch Tugendübung und den Empfang der heiligen Sakramente das ersetzen, was sie durch ihre Sünden verloren haben. Sie sollen sich auch alle Gnaden und Wohltaten erflehen, die Gottes Barmherzigkeit ihnen an den einzelnen Festtagen anbietet.

 

Die Anschläge der höllischen Schlange aber waren zu jeder Zeit und sind besonders in den jetzigen unglücklichen Zeiten dahin gerichtet, meine und des Herrn heilige Absichten zu vereiteln. Vermag Satan die Anordnung der heiligen Kirche auch nicht umzustossen, so bewirkt er doch, dass der grössere Teil der Gläubigen keinen Nutzen daraus zieht, ja dass diese Wohltat sogar für manche die Veranlassung zur ewigen Verdammung wird. Der Teufel selbst wird einst vor dem Richterstuhl der göttlichen Gerechtigkeit gegen diese auftreten, weil sie an den besonders heiligen und festlichen Tagen dem Geiste der heiligen Kirche nicht entsprachen. Viele vergessen und verachten die heiligen, dem Gottesdienste geweihten Tage, überlassen sich an denselben gewohnheitsmässig in grösster Ausgelassenheit dem Spiel, den Lustbarkeiten und Ausschweifungen, den Schmausereien und Trinkgelagen. Statt den Allmächtigen zu besänftigen, fordern sie Seine Gerechtigkeit nur noch ärger heraus, und bereiten der Hoffart und Bosheit der bösen Geister neuen Triumph.

 

Beweine, meine Tochter, ein solches Verderbnis. Suche daher Ersatz zu leisten! Die geistlichen Personen sollen sich an allen Tagen ganz und gar dem Gottesdienst, dem Gebet und heiligen Übungen hingeben. Die Festtage des Herrn und die meinigen sollten sie auszeichnen und sie mit grösserer Vorbereitung und Reinheit des Gewissens begehen. Jeden Tag und jede Nacht sollst du mit heiligen Werken ausfüllen, an den Festtagen aber noch besondere Übungen hinzufügen. Entflamme dann ganz den Eifer und sammle dich in deinem Innern. Unterlass nie eine Übung aus Nachlässigkeit. Die Tage sind schlimm und das Leben entschwindet gleich einem Schatten. Sei voll Aufmerk-samkeit, dass du nicht leer an Verdiensten und heiligen, vollkommenen Werken erfunden werdest. Weise jeder Stunde ihre gehörige Beschäftigung zu, wie ich es getan habe.

 

Meine Tochter, achte mit grosser Aufmerksamkeit auf die Einsprechungen des Herrn. Weil die Menschen diese Einsprechungen verachten und vergessen, verlieren sie unermessliche Schätze der Gnade und der Glorie.

 

Katechismus der Katholischen Kirche

Die sonntägliche Feier des Tages des Herrn und seiner Eucharistie steht im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. «Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten» (CIC, can. 1246, §1).

 

«Ebenso müssen gehalten werden:

 

die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus (Weihnachten),

 

der Erscheinung des Herrn (drei Könige, 6. Januar),

 

der Himmelfahrt (40 Tage nach Ostern)

 

und des heiligsten Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam, zweiter Donnerstag nach Pfingsten),

 

der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis (8. Dezember)

 

und ihrer Aufnahme in den Himmel (15. August),

 

des heiligen Joseph (19. März),

 

der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni)

 

und schliesslich Allerheiligen (1. November)»

(CIC, can. 1246, § 1).

 

Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer:

«Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet» CIC, can 1247).