VOLLKOMMENER ABLASS FÜR DIE STERBESTUNDE

Dekret von Papst Pius X

Papst Pius X., der Heilige, hat durch Dekret vom 9. März 1904 allen Gläubigen einen vollkommenen Ablass für die Sterbestunde gewährt, wenn sie einmal während ihres Lebens an einem beliebigen Tag nach aufrichtiger Reue, würdiger Beichte und Kommunion mit wahrer Liebe zu Gott folgendes Gebet verrichten:

 

Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird, mit allen ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand mit voller Ergebung und Bereitwilligkeit an.

 

VOLLKOMMENER ABLASS IN DER FASTENZEIT, SONST TEILABLASS

Dem Gläubigen der das Gebet < En ego, o bone et dulcissime Jesu > vor dem Bild des gekreuzigten Heilands nach Empfang der heiligen Kommunion betet, wird an jedem Freitag der Fastenzeit und am Karfreitag ein Vollablass gewährt, an allen anderen Tagen des Jahres ein Teilablass.

 

O gütiger und milder Jesus, vor Deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und flehe Dich inständig an:

 

Präge meinem Herzen lebendige Gefühle des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe ein sowie wahre Reue über meine Sünden und den ganz festen Willen, mich zu bessern.

 

Voll Liebe und Schmerz schaue ich auf deine heiligen fünf Wunden und betrachte sie in meinem Geiste.

 

Dabei halte ich mir vor Augen, was im Hinblick auf Dich, o guter Jesus, schon der Prophet David über Dich sagte:

 

"Sie haben Meine Hände und Füsse durchbohrt; alle Meine Gebeine haben sie gezählt."

 

VOLLKOMMENER ABLASS FÜR DIE STERBESTUNDE
Vollkommener Ablass für die Sterbestunde
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Quelle: Werk der Heiligen Liebe, USA

https://www.holylove.org

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