Besuch eines Friedhofs
Demjenigen Christgläubigen, der einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, wird ein Ablass gewährt.
Dieser Ablass kann nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden, und zwar in der Zeit vom 1. bis 8. November als vollkommener Ablass, an jedem anderen Tag des Jahres als Teilablass.
Aus: Ablassgebet der katholischen Kirche